Ich habe meine Mitarbeiter und Klienten und deren Familien vor einer Ansteckung zu schützen.
Beratungsleistungen in meiner Kanzlei werden daher nur mehr nach der „2 G-Regel“ das heißt, an nachweislich Genesene oder Geimpfte (mit „Grünem Pass“) erteilt.
Für Personen ohne „Grünen Pass“ steht Beratung via Telefon, E-Mail oder Zoom Konferenz zur Verfügung (wir helfen gerne bei der Einrichtung einer Zoom-Schaltung).